der Firma
Serviceteam Simon GmbH -GB AIRVISION Luftbilder und Videos –
Gewerbering 13 in 09337 Hohenstein-Ernstthal
Gültig für die Erstellung von Luftaufnahmen
1. Allgemeines
Die nachstehenden AGB´s sind gültig für, Dienstleistungen, Weitergabe und Nutzung von Bild- und Urheberrechten sowie Leistungen der Firma Serviceteam Simon GmbH.
Andere Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern gegengezeichnet sein.
Mit der Lieferung des Bildmaterials wird wenn nicht anderes vereinbart wird das Nutzungsrecht des Materials übertragen. Das Urheberrecht bleibt bei der Serviceteam Simon GmbH. Mit der Erteilung eines Auftrages über die Lieferung von Luftaufnahmen gelten die AGB´s als anerkannt.
2. Gesetzliche Grundlagen
Der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems über Menschen und Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie in Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkungen (§ 11 LuftV0), ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Betrieb Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung und militärischen Anlagen, soweit diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben.
2.1.
Starts und Landungen dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers bzw. des Verfügungsberechtigten durchgeführt werden.
2.2.
Aufnahmen innerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten dürfen nur gemacht werden, wenn der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems nicht aufgrund der Schutzgebietsverordnung untersagt oder unter Erlaubnisvorbehalt gestellt ist. In jedem Fall ist die zuständige Naturschutzbehörde rechtzeitig vor Beginn des Flugbetriebes zu informieren
2.3
Das unbemannte Luftfahrtsystem darf nur von den in der Erlaubnis als „Steuerer” genannten Personen gesteuert werden.
2.4.
Das unbemannte Luftfahrtsystem ist so zu betreiben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werden
2.5.
Der Start- und Landeplatz ist abzusichern, um eine Gefahrdung von Dritten auszuschließen.
2.6.
Der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems darf nur unter den Bedingungen und innerhalb der Betriebsgrenzen der Betriebsanleitung bzw. der Gebrauchsanweisung des Herstellers und in Sichtweite des Steuerers erfolgen. Der automatisch-autonome Betrieb (z.B. mittels GPS-Waypoint-Navigation) ist nur erlaubt, wenn der Steuerer jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen kann.
2.7.
Bei dem Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems muss entsprechend der gesetzlichenVorgaben ein ausreichender Sicherheitsabstand zu dritten Personen sowie zu öffentlichen Verkehrswegen, Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen eingehalten werden. Die Beurteilung eines ausreichenden Abstandes ist vom Steuerer so vorzunehmen, dass jegliche Beeinträchtigung und Gefährdung ausgeschlossen ist.
2.8.
Für die Vorbereitung des Betriebes sind vom Steuerer alle wesentlichen Informationen über die örtlichen Gegebenheiten, die zum Zeitpunkt des Einsatzes des unbemannten Luftfahrtsystems herrschenden meteorologischen Bedingungen und Luftraumverhältnisse (un-/kontrollierter Luftraum, Entfernung zu Flughäfen / Landeplätzen / Segelfluggeländen, Flugsicherungsanlagen u. a.) einzuholen sowie ein an den Einsatz angepasstes Notfallverfahren für das Notfallszenario „Funkausfall” festzulegen. Für die Beurteilung der luftfahrtspezifischen Belange sind die von den Flugsicherungsorganisationen herausgegebenen aktuellen Luftfahrerkarten, -handbücher so- wie das aktuelle VFR-Bulletin zu verwenden.
2.9.
Beim Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist auf weiteren Flugverkehr zu achten. Das unbemannte Lufffahrtsystem hat bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. Im Einsatzraum von Hubschraubern der Polizeien des Bundes der Länder- und der Rettungsdienste ist der Betrieb nicht erlaubt bzw. umgehend einzustellen.
Hinweise:
2.10.1
Mit Hilfe des unbemannten Luftfahrtsystems darf nicht in den räumlichgegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eingedrungen werden (z. B. Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht).
2.10.2
Die Erlaubnis ersetzt nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften erforderliche öffentlich- oder privatrechtliche Zustimmungen, Genehmigungen oder Erlaubnisse, soweit dies nicht gesetzlich vorgesehen ist und befreit nicht von der Einhaltung der Vorschriften und sonstigen Bestimmungen, die bei der Teilnahme am Luftverkehr zu beachten sind.
2.10.3
Zuwiderhandlungen gegen die Nebenbestimmungen dieses Bescheides können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht sind.
2.10.4
Die Erlaubnisbehörde ist berechtigt nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen, die für die Erteilung der Erlaubnis maßgebend waren, fortbestehen und ob der Flugbetrieb ordnungsgemäß durchgeführt wird. Sie kann die hierfür notwendigen Auskünfte verlangen, Oberprüfungen durchführen und ggf. weitere Nebenbestimmungen festlegen.
2.10.5
Sofern für einen Einsatz des unbemannten Luftfahrtsystems von dieser Erlaubnis abgewichen werden soll, ist eine gesonderte Erlaubnis rechtzeitig bei der Landesdirektion Sachsen zu beantragen.
Wir weisen darauf hin, dass die in Sachsen befindlichen Kontrollzonen Dresden CTR und Leipzig CTR mit der zuständigen Deutschen Flugsicherung GmbH (Tower Dresden: Tel. +49 351 882-5120 bzw. Tower Leipzig: Tel. +49 341 4667-370) in den Anlagen ersichtlich sind. Ferner ist der Erlaubnis eine Übersicht der zugelassenen sächsischen Flugplätze (einschließlich Hubschrauberflugplatze) beigefugt. Die Rufnummern zur Einholung von Zustimmungen zum Aufstieg im Umkreis dieser Flugplatze (vgl. oben Nebenbestimmungen Nr. 16 können Sie der Website unter http://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/flugplatze entnehmen.
3. Lieferung
Die Anfertigung von Luftbildern ist abhängig vom Wetter, Wind und Jahreszeit.
Wir versuchen den Kundenwunschtermin zu berücksichtigen. Dies kann jedoch zu keiner Zeit garantiert werden. Des Weiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir an die im vorherigen Punkt Gesetzlichkeiten gebunden sind.
Die Ausführung hat spätestens nach 2 Monaten zu erfolgen. Sollte bis dahin keine Lieferung erfolgt sein, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und muss dies ist schriftlich anzuzeigen.
Feste Aufnahmetermine müssen separat beauftragt werden, jedoch übernimmt der AN keine Garantie bezüglich der Durchführbarkeit aufgrund von durch den AG nicht beeinflussbare Faktoren. ( Wetter, Wind, Polizeieinsätze , Kundgebungen Katastropheneinsätze und ähnliches ) Eine Haftbarmachung des AN für nicht durchführbare Einsätze ist ausgeschlossen.
4. Bereitstellung des Bildmaterials
Der Versand an den Auftraggeber erfolgt auf einem nicht veränderbaren Datenträger ( i.d.R. DVD ) per DHL oder UPS mit Empfangsbestätigung. Kosten für Fracht und Verpackung betragen Pauschal 8,50 EUR netto. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden und bei Übergabe durch das Zustellunternehmen zu prüfen. Vorababzüge können auf Wunsch per Mail mit Wasserzeichen im Bildmaterial zur Verfügung gestellt werden.
5. Mitwirkung und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer einen ausreichend abgesicherten Start – und Landeplatz für den eingesetzten Multikopter zur Verfügung. ( 10×10 m ohne Bebauung und sonstige Hindernisse in vertikaler Richtung ). Der Auftraggeber versichert dem AN ausdrücklich, das er im Besitz der Rechte zur Erstellung von Luftbildern im beauftragten Fluggebiet / Gebäuden und Grundstücken besitzt. Sollten sich aus dem beauftragten Leistungsumfang Forderungen Dritter ergeben, so ist der AG hierfür in vollem Umfang haftbar. Die gilt nicht für Verletzung des AN durch nicht vereinbarte Änderungen des Flugareals.
6. Rechte am Bild- / Videomaterial
Mit der Übergabe des Bildmaterials auf dem Datenträger erhält der AG das Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und darf dies anderen öffentlich zugänglich zu machen. Der AG darf das Bild- / Videomaterial abwandeln und Bearbeitungen anfertigen.
Dies gilt zeitlich unbegrenzt und weltweit. Der AN darf das gelieferte Bild- und Videomaterial für eigene Werbung und als Referenz verwenden. Der AN haftet nicht für Schäden aus der Weitergabe und Verbreitung durch den AG. Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
7. Urheberrecht
Der AN verzichtet bei Weitergabe des Bild- / Videomaterials auf Nennung des Copyrights.
Dies gilt nicht für gewerbliche Nutzung des Bildmaterials.
Weiterführende Bestimmungen des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt. Ansprüche Dritter durch die Veröffentlichung können nicht auf den AN weitergeleitet werden. Hiervon ist der AN freigestellt.
8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind mit 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren entstehen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hohenstein-Ernstthal.
Deutsches Recht gilt als vereinbart.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Passagen dieses Vertrages nicht rechtwirksam sein, oder aber durch Änderung der Rechtssprechung ihre Rechtswirksamkeit verlieren, oder sollten wichtige Vereinbarungen übersehen worden sein, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.
Unwirksame oder übersehene Vertragsbestimmungen sollen durch eine gemeinsam festgelegte Regelung ersetzt werden.
Diese Regelung soll, rechtlich abgesichert, dem am nächsten kommen, was beide Vertragsparteien ursprünglich vereinbart hatten, beziehungsweise was sie gewollt hätten, wenn sie den übersehenen Punkt bedacht hätten.
Hohenstein-Ernstthal , September 2017
Dieter Simon -GF-